Frauenpolitik auf europäischer Ebene



Menschliche Gesellschaften und Demokratien sind eng mit der Idee einer gerechten Verteilung von Chancen im Leben verknüpft. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten empfinden fehlende Chancengleichheit als ungerecht und bemühen uns um den Abbau von Benachteiligungen. Das Verbot von Diskriminierung ist aus gutem Grund in den Menschenrechten festgeschrieben:
Alle sollen gleiche Chancen haben!
Allerdings müssen wir auch fragen: Wie gehen wir mit denjenigen um, die objektiv schlechtere Ausgangsbedingungen vorfinden?

Seit es die Europäische Union gibt, versucht sie darauf rechtliche Antworten zu geben. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht und ein gemeinsames Prinzip der Europäischen Union. Die EU hat durch ihr umfangreiches Gleichbehandlungsrecht sowie durch ausdrückliche Einbeziehung der geschlechtsspezifischen Dimension in ihre Strategien und Instrumente wesentlich zur Frauenförderung und zur Verbesserung der Lebensqualität von Frauen und Männern beigetragen. Mal war das Europäische Parlament, mal die Kommission bei der Erarbeitung der Rechtsetzung in der vorantreibenden Position.
Mittlerweile gibt es eine große Anzahl von EU-Rechtsvorschriften. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Vertragsbestimmungen und Richtlinien, die sich beziehen auf die Bereiche Zugang zum Arbeitsmarkt, Lohngleichheit, Mutterschutz, Elternurlaub, soziale Sicherheit und betriebliche Systeme der sozialen Sicherheit, Beweislast in Diskriminierungsfällen und selbständige Erwerbstätigkeit.
Auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes kommt hier eine wesentliche Bedeutung zu – und das lange bevor es eine einzige Frau als Richterin am Gerichtshof gab.

Alle haben sich verstärkte Anstrengungen für 2010 vorgenommen.
Die Kommission präsentierte im Vorfeld des Internationalen Frauentages eine „Charta für Frauen“. Diese politische Erklärung gibt Zusagen auf der Grundlage anerkannter Gleichstellungsgrundsätze. Ihre Ziele sind:

  • Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt und wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen wie für Männer, was im Rahmen der EU-Strategie für 2020 gefördert wird,
  • gleicher Lohn für gleiche Arbeit oder gleichwertige Arbeit, d. h. deutlicher Abbau von Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern innerhalb der nächsten fünf Jahre in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten,
  • gleichberechtigte Beteiligung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen durch gezielte Maßnahmen der EU,
  • Menschenwürde und Unverletzlichkeit der Person sowie Beendigung von Gewalt gegen Frauen durch ein umfassendes politisches Konzept,
  • Gleichstellung der Geschlechter über die EU-Grenzen hinaus, indem dieses Thema auch im Rahmen der auswärtigen Beziehungen und der Beziehungen zu internationalen Organisationen behandelt wird.

Die Charta ist vor allem eine Antwort auf die Forderungen des Europäischen Parlamentes aus dem Jahr 2009.

Für Mitte 2010 kündigt die Kommission auch eine Gleichbehandlungsstrategie an, die als Nachfolgerin für die Strategie 2006 – 2010 einen koordinierten Rahmen für Maßnahmen in sämtlichen EU-Politikbereichen bilden wird.

Frauen stellen die Mehrheit der EU-Bevölkerung – etwas mehr als die Hälfte. Wie aber sieht es aus mit der angemessenen – etwas mehr als die Hälfte – Teilhabe von Frauen in Beruf, Gesellschaft und Politik?

„Die Hälfte des Himmels“ hat Mao uns Frauen im letzten Jahrhundert versprochen.

Als Sozialdemokratin, die sich seit annähernd vierzig Jahren für Gleichstellung einsetzt, will ich die Hälfte der Erde und die Hälfte der Macht für die Frauen bekommen, anderenfalls kann mir die Hälfte des Himmels gestohlen bleiben!


Rundbriefe für die ASF (von Jutta Haug):


  • ASF Rundbrief Juni 2010

    Liebe Genossinnen,trotz der aktuellen Debatten und Entscheidungen zum EURO-Stabilitätspakt und der Gesetzgebung zur Finanzmarktregulierung verliert das das Europäische Parlament Themen wie  Gleichstellung und Chancengleichheit nicht aus den Augen.

    So verabschiedete das Europäische Parlament mit großer Mehrheit am 16. Juni 2010 eine Entschließung zur EU-Strategie 2020. Darin werden die Staats- und Regierungschefs aufgefordert, ein breites politisches Konzept für die Zukunft der EU als wettbewerbsfähige, soziale und nachhaltige Union im Rahmen der  Strategie EU 2020 zu entwickeln, das die Menschen und den Umweltschutz in das Zentrum der Politik stellt.  Kritisiert wird besonders, dass die Staats- und Regierungschefs in den von ihnen festgelegten Leitzielvorgaben die Gleichstellung von Frauen und Männern nicht berücksichtigt haben. Das Plenum fordert ein Programm für die Gleichstellung von Mann und Frau, um das bestehende Lohngefälle zwischen Männern und Frauen zu beseitigen und die vollständige Integrierung der Frauen in den Arbeitsmarkt und in die Politik zu gewährleisten und dabei die Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen zu fördern.

    Am 16. Juni 2010 hat das Europäische Parlament eine Tür aufgestoßen, um die Scheidung von Paaren aus verschiedenen Mitgliedstaaten der EU oder aus unterschiedlichen Rechtsordnungen zu erleichtern. 14 Mitgliedstaaten (darunter Deutschland und Österreich) haben den Antrag auf eine künftig engere Zusammenarbeit im Scheidungsrecht gestellt, dem das Plenum grünes Licht erteilt hat. So kann man zum Beispiel in Schweden den Bund fürs Leben auf dem Postweg auflösen, während man in Malta zwar eine rechtliche Trennung aber keine Auflösung der Ehe kennt. Mit dem Verfahren der Verstärkten Zusammenarbeit soll es nun internationalen Ehepaaren ermöglicht werden, sich entweder in ihren Heimatländern oder in dem Land, in dem sie leben, scheiden zu lassen. Bislang mussten sich Scheidungsrichter mit der Gesetzgebung in allen betroffenen Ländern auseinandersetzen, was zu Problemen führte, welches Recht denn nun anwendbar sei.

    Ferner verabschiedete das Europäische Parlament am 17. Juni 2010 einen Initiativbericht  zu den Geschlechterspezifischen Aspekten des Konjunkturabschwungs und der Finanzkrise. Darin wird festgestellt, dass die erste Welle der Krise den Finanzsektor sowie die Bau- und Automobilindustrie am stärksten getroffen hat. Nun jedoch die zweite Welle der Krise das überwiegend von Frauen dominierte Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Tourismusgewerbe negativ beeinflusst. Deshalb sollten  nationalen und europäischen Konjunkturprogrammen die Geschlechterdimension bei den Auswirkungen und der Überwindung der Wirtschafts- und sozialen Krise berücksichtigt werden. So fordert das Europäische Parlament,  dass die Finanz- und Wirtschaftskrise und die künftige Wirtschaftspolitik nicht zu einer Gefährdung der auf dem Gebiet der Gleichstellung erreichten Ziele führen darf, und die Rezession, wie es bereits in einigen Mitgliedstaaten geschieht, als Argument benutzt wird, um die Gleichstellungsmaßnahmen abzubauen.

    Es grüßt Euch herzlich

    Jutta Haug

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  • ASF Rundbrief März 2010

    Liebe Genossinnen,

    mit der Bestätigung der Mitglieder der neuen Kommission am 9. Februar 2010 in Straßburg hat die Arbeit des Europäischen Parlaments an Fahrt gewonnen. So sind bereits Entscheidungen in den Bereichen Gleichstellung, Chancengleichheit und Kultur getroffen worden.

    Das Europäische Parlament verabschiedete im Februar 2010 erneut mit großer Mehrheit einen Initiativbericht zur Gleichstellung von Frau und Mann. Darin wird bestätigt, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise zweifellos Auswirkungen hat auf die Frauen, ihre Arbeitsbedingungen und ihren Platz in der Gesellschaft. Betont wird auch, dass die Krise generell die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union beeinflusst. Das Plenum fordert mit diesem Bericht die Mitgliedstaaten auf, keinesfalls Gleichstellungsmaßnahmen aufs Spiel zu setzen und die möglichen Auswirkungen ihrer Sparpolitik auf Frauen zu prüfen. Auf keinen Fall dürfen die Frauen hier „geopfert“ werden, so der Appell. Gleichzeitig wird betont, welche finanzielle Unabhängigkeit, welchen sozialen Status und welche Teilhabe an der Gesellschaft die Erwerbstätigkeit von Frauen bietet. Allerdings geht die Zunahme der Erwerbstätigkeit von Frauen in der EU leider nicht mit einer Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen von Frauen einher. Frauen haben in der Tat viel häufiger eine Teilzeitbeschäftigung und/oder befristete Arbeitsverträge und verbleiben zumeist in weniger gut entlohnten Beschäftigungsbereichen. Das Plenum betont in diesem Zusammenhang erneut den Grundsatz „gleiches Arbeitsentgelt bei gleicher Arbeit“, der seit 1957 in den Gemeinschaftsverträgen verankert ist.

    Ebenso im Februar 2010 stimmte das Europäische Parlament dem Abschluss eines Übereinkommens über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen durch die Europäische Gemeinschaft zu. Dadurch soll es künftig leichter möglich sein, Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen international durchzusetzen. Da die überwiegende Mehrheit solcher Forderungen Kinder und Unterhaltsansprüche von Kindern betrifft, ist das Übereinkommen zuallererst eine Maßnahme zum Schutz der Kinder. In dem Übereinkommen geht es um viele praktische Fragen im Hinblick auf die Art und Weise, wie internationale Forderungen geltend gemacht werden, beispielsweise um sprachliche Erfordernisse, Musterformulare und die Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene.

    Mit dem Internationalen Frauentag am 8. März erinnern wir uns an die bis heute erreichten Errungenschaften wie das Frauenwahlrecht und gesellschaftliche Partizipation von Frauen. Allerdings ist der 8. März auch ein Datum, um auf die noch existierenden sozialen Ungleichheiten, die Diskriminierung von Frauen hinzuweisen und auf die Rechte der Frauen aufmerksam zu machen. Die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament nimmt den 8. März 2010 zum Anlass, eine Kampagne für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu starten. Hintergrund ist, dass jede fünfte Frau jeden Tag Opfer von Gewalt ist. Dabei macht Gewalttätigkeit keinen Halt vor nationalen Grenzen, Herkunft, kulturellen und sozialen Hintergründen. Die Kampagne stützt sich auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Die Charta bestätigt die Unantastbarkeit der Würde jedes Menschen, das Recht auf Leben und Unversehrtheit und die Gleichheit von Frauen und Männern. Ziel dieser Kampagne ist eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.


    Es grüßt Euch herzlich

    Jutta Haug

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  • ASF Rundbrief Januar 2010

    Liebe Genossinnen,

    auch in der 7. Legislaturperiode des Europäischen Parlaments möchte ich fortsetzen, Euch auf diesem Weg über in Straßburg oder Brüssel getroffenen Entscheidungen in den Bereichen Gleichstellung, Chancengleichheit und Kultur zu informieren. Dass die Arbeit des Europäischen Parlaments erst in 2010 richtig an Fahrt gewinnt, liegt einerseits an dem langem Hin und Her der Mitgliedstaaten zum Lissabon-Vertrag, der nun seit 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist.  Andererseits hat dieses Hin und Her die Arbeit der Europäischen Kommission beeinflusst, auf deren Initiative das Europäische Parlament gesetzgeberisch tätig wird. Denn erst jetzt haben die Anhörungen der Kommissarsanwärter im Europäischen Parlament begonnen. Und die Entscheidung über das Kollegium der EU-Kommission ist entscheidend für die künftige europäische Politik.
    Aber ganz untätig war das Europäische Parlament in den letzten Monaten natürlich nicht.
    ° So verabschiedeten wir mit großer Mehrheit am 15. Dezember 2009 in 1. Lesung die Einrichtung eines neuen Mikrofinanzierungsinstruments. Es soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die ihren Arbeitsplatz verloren haben oder zu verlieren drohen, helfen, Kredite für Unternehmensgründungen zu bekommen. Solche Kleinstunternehmen sind dann Firmen mit bis zu zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz pro Jahr. Das Mikrofinanzierungsinstrument soll ihnen helfen, Darlehen von bis zu 25 000 Euro zu erhalten. Das Parlament unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission, eine Summe von insgesamt 100 Mio. Euro für einen Zeitraum von vier Jahren bereitzustellen. Damit das Mikrofinanzierungsinstrument ab Januar 2010 angeboten werden kann, hat das Parlament mit der Verabschiedung des EU-Haushalts 2010, 25 Mio. Euro für die Finanzierung bereitgestellt. Eine Einigung über die Finanzierung für die Folgejahre steht mit dem zweiten Arm der Haushaltsbehörde - dem Rat - noch aus. Das Instrument steht sowohl öffentlichen als auch privaten Einrichtungen in den Mitgliedstaaten zur Verfügung, die Mikrokredite für Personen und Kleinstunternehmen anbieten. Die Mittel werden über die Europäische Investitionsbank und den Europäischen Investitionsfonds bereitgestellt.
    ° Die Hauptidee eines jeden "Europäischen Jahres" besteht darin, die Öffentlichkeit für ein bestimmtes Thema oder Ziel stärker zu sensibilisieren und die beteiligten Akteurinnen und Akteure an einer Vielzahl von Veranstaltungen auf europäischer Ebene und in den Mitgliedstaaten zu beteiligen. 2011 ist das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit und damit eine gute Gelegenheit für die EU und die Mitgliedstaaten, die Freiwilligentätigkeit anzuerkennen, zu erleichtern, zu fördern und zu würdigen. Bereits im November 2009 betonte das Europäische Parlament in seinem Bericht zum Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit, dass diese aktive Bürgerschaft schließlich europäische Werte wie Solidarität und Nichtdiskriminierung in die Tat umsetzt und dabei einen Beitrag zur harmonischen Entwicklung unserer europäischen Gesellschaft leistet. Eine entsprechende Annerkennung sowohl auf europäischer Ebene als auch in den Mitgliedstaaten sei deshalb selbstverständlich. Außerdem haben wir mit Blick auf die Förderung der persönlichen Entwicklung und der aktiven Teilhabe gefordert, dass auch Asylsuchende, Flüchtlinge und Zuwanderer mit rechtmäßigem Wohnsitz vermehrt die Möglichkeit erhalten sollten, eine Aufgabe in der Freiwilligentätigkeit zu übernehmen.

    Euch allen wünsche ich ein frohes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2010!

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  • ASF Rundbrief März 2009

    Liebe Genossinnen,

    obwohl der Termin für die Europawahl immer näher rückt, wird das Europäische Parlament nicht müde, richtungweisende Entscheidungen in den Bereichen Gleichstellung, Chancengleichheit und Kultur zu treffen.
    ° So verabschiedete das Europäische Parlament am 3. Februar 2009 einen Initiativbericht zur Beseitigung der geschlechtsbedingten Diskriminierung und zur Solidarität zwischen den Generationen. Der Bericht weist darauf hin, dass die Präsenz von Frauen auf dem Arbeitsmarkt mit kulturellen Veränderungen und Reformen verbunden ist. Eine Politik der Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben solle verwirklicht werden. Auch solle, wer seine Zeit und seine Fähigkeiten der Erziehung von Kindern oder Betreuung eines alten Menschen widmet von der Gesellschaft anerkannt werden. Dieses Ziel könne erreicht werden, wenn jenen mehr Rechte insbesondere im Bereich der Sozial- und Rentenversicherung eingeräumt würden. Das Plenum fordert die Mitgliedstaaten auf, über flexiblere Arbeitszeiten für Eltern sowie über flexiblere Öffnungszeiten für Kinderbetreuungseinrichtungen nachzudenken, um sowohl Frauen als auch Männern zu helfen, Berufs- und Familienleben "besser unter einen Hut zu bringen".
    ° Am 10. März 2009 sprach sich das Europäische Parlament mit großer Mehrheit für die Gleichbehandlung und den gleichen Zugang von Männern und Frauen zu den darstellenden Künsten aus. Im Bericht wird erneut auf den Fortbestand der Ungleichbehandlung von Frauen und Männern hingewiesen, der sich auch in künstlerischen Berufen und allgemein im Kulturbetrieb manifestiert. Die Vereinbarkeit von beruflichem Engagement und Familie ist für Frauen gerade im Kunstsektor noch schwieriger, da atypische Arbeitszeiten, eine hohe Mobilität und eine überdurchschnittliche Ausdauer an der Tagesordnung sind. Angesichts der jüngsten Zahlen über die Lohnschere zwischen Frauen und Männern in der EU ist es wichtig, die spezifischen Problemlagen unterschiedlicher Branchen genauer anzuschauen und gute Lösungen zu finden. Frauen in Deutschland müssen 79 Tage über das Jahresende hinaus arbeiten, um am 20. März 2009 auf das Gehalt ihrer männlichen Kollegen zu kommen.
    ° Ein schärferes Vorgehen gegen Genitalverstümmelung in Europa forderte das  Plenum am 24. März 2009. Der Bericht appelliert an die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten, die Genitalbeschneidung bei Frauen offiziell zu verbieten und strafrechtlich zu verfolgen. Weltweit gibt es laut WHO ca. 140 Millionen genitalverstümmelte Mädchen und Frauen. Allein in Europa sind jährlich etwa 180.000 Migrantinnen von dieser Menschenrechtsverletzung betroffen oder diesem Risiko ausgesetzt. Das Europäische Parlament fordert, dass die genitale Beschneidung von Frauen in allen Mitgliedsstaaten entschiedener strafrechtlich verfolgt werden muss, auch dann, wenn die Straftat außerhalb der Europäischen Union begangen wurde. So darf der Ferienaufenthalt eines Mädchens im Heimatland unter keinen Umständen zur Genitalverstümmelung genutzt werden. Die Verstümmelung  von Frauen ist ein schwerer Verstoß gegen das Menschenrecht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Die einheitliche Forderung kann mit Null Toleranz gegenüber Genitalverstümmelung zusammengefasst werden.
    ° Am 7. Juni 2009 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Wenn Eure Ortsvereine Info-Stände zur Europawahl haben, wäre es doch hilfreich, wenn ich das wüsste und den einen oder anderen - so es denn möglich ist - besuchen könnte.


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Sonderausschuss für politische und budgetäre Prioritäten nach 2013


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EU-Kalender Wochentext

Der Vertrag von Lissabon XVII

Die EU steht für ein bestimmtes und unverwechselbares Lebensmodell. Dieses wird durch zentrale Werte definiert. Durch den Vertrag von Lissabon werden zum ersten Mal diese Werte der Europäischen Union, die als Leitlinien für das Handeln der EU stehen sollen, genannt. Diese sind u.a. die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Vielfalt, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Mann und Frau.


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