
Frauenpolitik auf europäischer Ebene
Menschliche Gesellschaften und Demokratien sind eng mit der Idee einer gerechten Verteilung von Chancen im Leben verknüpft. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten empfinden fehlende Chancengleichheit als ungerecht und bemühen uns um den Abbau von Benachteiligungen. Das Verbot von Diskriminierung ist aus gutem Grund in den Menschenrechten festgeschrieben:
Alle sollen gleiche Chancen haben!
Allerdings müssen wir auch fragen: Wie gehen wir mit denjenigen um, die objektiv schlechtere Ausgangsbedingungen vorfinden?
Seit es die Europäische Union gibt, versucht sie darauf rechtliche Antworten zu geben. Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht und ein gemeinsames Prinzip der Europäischen Union. Die EU hat durch ihr umfangreiches Gleichbehandlungsrecht sowie durch ausdrückliche Einbeziehung der geschlechtsspezifischen Dimension in ihre Strategien und Instrumente wesentlich zur Frauenförderung und zur Verbesserung der Lebensqualität von Frauen und Männern beigetragen. Mal war das Europäische Parlament, mal die Kommission bei der Erarbeitung der Rechtsetzung in der vorantreibenden Position.
Mittlerweile gibt es eine große Anzahl von EU-Rechtsvorschriften. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Vertragsbestimmungen und Richtlinien, die sich beziehen auf die Bereiche Zugang zum Arbeitsmarkt, Lohngleichheit, Mutterschutz, Elternurlaub, soziale Sicherheit und betriebliche Systeme der sozialen Sicherheit, Beweislast in Diskriminierungsfällen und selbständige Erwerbstätigkeit.
Auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes kommt hier eine wesentliche Bedeutung zu – und das lange bevor es eine einzige Frau als Richterin am Gerichtshof gab.
Alle haben sich verstärkte Anstrengungen für 2010 vorgenommen.
Die Kommission präsentierte im Vorfeld des Internationalen Frauentages eine „Charta für Frauen“. Diese politische Erklärung gibt Zusagen auf der Grundlage anerkannter Gleichstellungsgrundsätze. Ihre Ziele sind:
- Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt und wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen wie für Männer, was im Rahmen der EU-Strategie für 2020 gefördert wird,
- gleicher Lohn für gleiche Arbeit oder gleichwertige Arbeit, d. h. deutlicher Abbau von Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern innerhalb der nächsten fünf Jahre in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten,
- gleichberechtigte Beteiligung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen durch gezielte Maßnahmen der EU,
- Menschenwürde und Unverletzlichkeit der Person sowie Beendigung von Gewalt gegen Frauen durch ein umfassendes politisches Konzept,
- Gleichstellung der Geschlechter über die EU-Grenzen hinaus, indem dieses Thema auch im Rahmen der auswärtigen Beziehungen und der Beziehungen zu internationalen Organisationen behandelt wird.
Die Charta ist vor allem eine Antwort auf die Forderungen des Europäischen Parlamentes aus dem Jahr 2009.
Für Mitte 2010 kündigt die Kommission auch eine Gleichbehandlungsstrategie an, die als Nachfolgerin für die Strategie 2006 – 2010 einen koordinierten Rahmen für Maßnahmen in sämtlichen EU-Politikbereichen bilden wird.
Frauen stellen die Mehrheit der EU-Bevölkerung – etwas mehr als die Hälfte. Wie aber sieht es aus mit der angemessenen – etwas mehr als die Hälfte – Teilhabe von Frauen in Beruf, Gesellschaft und Politik?
„Die Hälfte des Himmels“ hat Mao uns Frauen im letzten Jahrhundert versprochen.
Als Sozialdemokratin, die sich seit annähernd vierzig Jahren für Gleichstellung einsetzt, will ich die Hälfte der Erde und die Hälfte der Macht für die Frauen bekommen, anderenfalls kann mir die Hälfte des Himmels gestohlen bleiben!
Rundbriefe für die ASF (von Jutta Haug):
- ASF Rundbrief Juli 2012
Liebe Genossinnen,
selbstverständlich ist dem Europäischen Parlament vor der parlamentarischen Sommerpause 2012 die Arbeit nicht ausgegangen. Viele aktuelle Themen wie die Euro-Krise sind diskutiert und Beschlüsse, zum Beispiel ACTA abzulehnen, sind gefasst worden. Mit diesem aktuellen AsF-Rundbrief möchte ich Euch über drei interessante Entscheidungen, die im Europäischen Parlament diskutiert und getroffen wurden, informieren.
Die Europäische Bürgerinitiative
° Seit dem 1. April 2012 ist die Europäische Bürgerinitiative Realität. Diesem wichtigen Schritt zur Stärkung der Demokratie sind rund zehn Jahre an Diskussionen vorausgegangen. EU-Bürger haben nun das Recht, mit einer Bürgerinitiative von den EU-Institutionen neue Gesetze zu fordern. Voraussetzung dafür ist, dass das Thema in die Kompetenz der EU fällt und mindestens eine Million EU-Bürgerinnen und Bürger dieses Begehren unterstützen. Eine Bürgerinitiative ist also in jedem Bereich möglich, in dem die Kommission befugt ist, einen Rechtsakt vorzuschlagen, etwa Umwelt, Landwirtschaft, Verkehr oder öffentliche Gesundheit. Mit dem Ziel, die Organisation einer Bürgerinitiative zu vereinfachen, hat das Europäische Parlament dafür gesorgt, dass Bürgerinnen und Bürger aus nur sieben statt neun EU-Mitgliedsstaaten sich zusammenfinden müssen, um eine Initiative vorschlagen zu können. Außerdem muss nun die Zulässigkeit einer Initiative geprüft werden, bevor Unterschriften gesammelt werden, so dass seitens der Initiatoren keine Vorschläge verfolgt werden, die keine Umsetzung finden können. EU-Bürgerinnen und EU-Bürger haben nun eine konkrete Möglichkeit, sich an die Europäischen Institutionen zu wenden, wenn sie mit einer Politik oder Entscheidung nicht einverstanden sind bzw. Alternativvorschläge vorbringen möchten.
Frauen und Klimawandel
° Im April diskutierte das Parlament darüber, wie Geschlechteraspekte im Kampf gegen den Klimawandel stärker berücksichtigt werden können. Das Bewusstsein, dass es einen Zusammenhang zwischen Geschlecht und Klimawandel gibt, ist neu und hat bisher noch nicht dazu geführt, dass der Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter in der Klimapolitik berücksichtigt wird. Wir wissen heute beispielsweise, dass das Risiko für eine Frau, während oder nach einer Naturkatastrophe zu sterben, bis zu 14 Mal höher ist als für einen Mann. Weil Frauen also viel stärker von den Folgen des Klimawandels betroffen sind, werden im Bericht über „Frauen und Klimawandel“ konkrete Veränderungen der europäischen Klimadiplomatie vorgeschlagen. Um den Gender-Aspekt in politischen Entscheidungsprozessen und insbesondere in Verhandlungen über den Klimawandel angemessen zu berücksichtigen, wird die Einführung einer 40 %+-Frauenquote in Verhandlungsdelegationen vorgeschlagen. Außerdem wird gefordert, dass während der Vorbereitung oder Evaluation von Projekten gezielt Daten aufgeschlüsselt, nach dem Geschlecht, gesammelt werden. So lässt sich der Gender-Aspekt besser verstehen und die Strategien dementsprechend besser anpassen. Die Bekämpfung des Klimawandels hat für die Europäische Union absolute Priorität. Wenn beim Kampf gegen den Klimawandel auf Gender-Aspekte Rücksicht genommen wird, kann der Klimawandel besser, gerechter und wirksamer bekämpft werden.
Neue Etikettierungsregeln für Säuglingsmilch und glutenfreie Lebensmittel
° Um die Bürgerinnen und Bürger besser zu informieren und damit zu schützen, sollen die Bestimmungen zur Etikettierung und zu Inhaltsstoffen von Säuglingsmilch sowie von Nahrungsmitteln für Menschen mit besonderen medizinischen Bedürfnissen künftig klarer definiert werden. Dazu hat das Europäische Parlament im Juni die entsprechende Verordnung über „Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder sowie über Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ beschlossen. Auch Produkte für Menschen mit Glutenintoleranz und kalorienreduzierte Nahrungsmittel fallen in den Anwendungsbereich der neuen Verordnung. Ziel ist eine Vereinheitlichung der Vorschriften für Etikettierung und Zusammensetzung der Produkte in ganz Europa. Die Aktualisierung soll sowohl Verbrauchern, als auch Behörden die Unterscheidung zwischen für den normalen Verzehr gedachten Lebensmitteln und jenen für bestimmte Zielgruppen erleichtern.
Mit diesen Themen und Entscheidungen im Gepäck verabschiedet sich das Europäische Parlament in die Sommerpause. Ich wünsche Euch allen einen schönen, erholsamen Sommer.
Es grüßt Euch herzlich
Jutta Haug
Download
- ASF Rundbrief März 2012
Liebe Genossinnen,
Der 'Equal Pay Day' soll auf die immer noch bestehenden Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern aufmerksam machen. In diesem Jahr fällt er in Deutschland auf den 23. März. Damit findet der 'Equal Pay Day' bei uns 21 Tage später statt als der EU-Aktionstag. Die Einkommensunterschiede bei uns sind immer noch besonders groß. Das Europäische Parlament wird nicht müde, 2012 eine Vielzahl an Gesetzgebungen auf den Weg zu bringen, die für die Frauenpolitik in Deutschland von großem Interesse sind.
Frauenquoten in Politik und Wirtschaft
° Die Verringerung geschlechtsbedingter Gehaltsunterschiede, Quoten zur Anhebung des Frauenanteils in Firmenvorständen und politischen Organisationen sind nur einige Themen, mit den sich das Europäische Parlament im März 2012 beschäftigt hat. Zum wiederholten Mal hat das EU-Parlament gesetzliche Regelungen zur Anhebung des Frauenanteils in Firmenvorständen mittels Frauenquoten gefordert, da die nationalen Bemühungen hinter den Erwartungen zurückbleiben. Ein entsprechender Entschließungsantrag basiert auf den Ergebnissen des Jahresberichts 2011 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der EU. Das Parlament fordert die Kommission auf, die auf nationaler Ebene ergriffenen Maßnahmen zur Steigerung des Frauenanteils in Führungspositionen in EU-Unternehmen zu prüfen. Sollten sich die Maßnahmen und Ergebnisse als unzureichend erweisend, erwartet das Parlament von der Kommission einen Gesetzesvorschlag zur Einführung von Frauenquoten in Managementetagen. In einem zweiten Entschließungsantrag werden verbindliche Maßnahmen zur Sicherstellung von Gleichberechtigung bei politischen Entscheidungsfindungsprozessen, für die Erstellung von Wahllisten und die Besetzung von Spitzenpositionen in EU-Institutionen gefordert. Außerdem sollen die nationalen Regierungen für alle nach 2014 zu besetzenden Kommissarsstellen jeweils eine Frau und einen Mann als Kandidaten nominieren.
EU-Sonderbeauftragter für Frauen, Frieden und Sicherheit im Europäischen Auswärtigen Dienst
° Frauen sollten zukünftig bei Friedensverhandlungen stärker beteiligt werden. Friedenstruppen sollten eigentlich die Bevölkerung schützen. Doch wie in Haiti kommt es immer wieder zu Übergriffen. Die EU soll daher nur noch Friedensprozesse unterstützen, wenn Frauen an den Verhandlungen der verfeindeten Parteien teilnehmen, fordert ein Initiativbericht des EU-Parlaments. Es soll auch ein EU-Sonderbeauftragter für Frauen, Frieden und Sicherheit im europäischen auswärtigen Dienst ernannt werden. Der Sonderbeauftragte soll dafür sorgen, dass die Geschlechterperspektive stärker in die Außenpolitik der EU einfließt. Der Bericht fordert, dass in zivilen Friedensmissionen und in den Armeen der EU-Staaten mehr Frauen arbeiten und Führungsrollen übernehmen sollen. Die dafür notwendigen Fördergelder könnten mit dem für die Außenpolitik einzusetzenden Stabilitätsinstrument zur Verfügung gestellt werden. Besonders in Kriegszeiten wird sexuelle Gewalt gegen Frauen noch immer gezielt zur Demoralisierung des Gegners eingesetzt und hinterlässt verheerende Folgen. Die Kommission sollte daher Krisenteams aus Ärzten, Psychologen, Soziologen und Rechtsberatern zusammenstellen, die den Opfern sexueller Gewalt sofort vor Ort helfen können, fordert der Bericht.
Das Daphne-Programm der EU
° In der griechischen Mythologie erhören die Götter das Flehen der Nymphe Daphne, die vor dem Gott Apollon flieht, und verwandeln sie in einen Lorbeerbaum. Ein Mythos, der Frauen, die unter häuslicher und/oder sexueller Gewalt leiden, nicht den erstrebenswerten Ausweg zeigen kann. Das 1997 gestartete EU-Programm mit eben diesem Namen soll helfen, Übergriffe gegen Kinder, Jugendliche und Frauen zu bekämpfen. Die Europäische Kommission nimmt noch bis zum 29. März 2012 Vorschläge für Projekte entgegen, die sich am präventiven Aktionsprogramm 'DAPHNE III' beteiligen wollen. Gefördert werden unter anderem der Auf- und Ausbau multidisziplinärer Netze für die Zusammenarbeit zwischen Organisationen, der Austausch von Informationen und bewährten Praktiken sowie die Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Da das Daphne-Programm auf die Förderung transnationaler Kooperationsnetze abzielt, sollen Organisationen aus verschiedenen Mitgliedstaaten bei Projekten grenzüberschreitend zusammenarbeiten. Auch für Projekte zur Verbreitung bereits vorhandener Ergebnisse können Anträge bei der Europäischen Kommission eingereicht werden. Dieses Programm ist das einzige europäische Programm dieser Art. Der Kampf gegen Gewalt bleibt weiterhin eine Priorität, vor allem angesichts neuer Arten von Gewalt, etwa gegen ältere Menschen, in Kindergärten oder als virtuelle Schikane in sozialen Medien. Für 2014-2020 soll 'Daphne' in das neue Programm 'Grundrechte und Unionsbürgerschaft' integriert werden.
Es grüßt Euch herzlich
Jutta Haug
Download
- ASF Rundbrief Januar 2012
Liebe Genossinnen,
mit Beginn dieses Jahres beendet das Europäische Parlament auch die erste Hälfte der aktuellen Legislaturperiode. Die letzten zweieinhalb Jahre der laufenden Periode waren im Wesentlichen von der Finanz- und Wirtschaftskrise geprägt. Dennoch haben die Bereiche Gleichstellung, Chancengleichheit und Kultur immer ihren Platz auf der Agenda des Europäischen Parlaments (EP) gefunden, und es wurden richtungsweisende Entscheidungen durch das EP für die Rechte und den Schutz von Frauen, Kindern und Minderheiten getroffen. Heute möchte ich Euch über weitere drei Entscheidungen des EPs berichten.
Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern
° Sexualverbrechen sollen in Zukunft durch eine Richtlinie europaweit stärker geahndet werden. Darauf verständigten sich das Europäische Parlament und der Rat nach fast zweijähriger Beratung. Kinderschänder und Betrachter von kinderpornographischen Bildern im Internet sollen künftig europaweit härter bestraft werden können. Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie am 13. Dezember 2011 werden die EU-Mitgliedsländer verpflichtet, pornographische Webseiten zu löschen. Sollte dies nicht möglich sein, müssen sie die entsprechenden Seiten innerhalb ihres Gebiets blockieren. Untersuchungen deuten darauf hin, dass zwischen 10 und 20 Prozent der Minderjährigen in Europa während ihrer Kindheit sexuell missbraucht werden. Die Richtlinie zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und sexueller Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie führt gleichzeitig EU-weite Bestimmungen zur Prävention, Strafverfolgung von Tätern und zum Opferschutz ein. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in ihre jeweilige nationale Gesetzgebung umzusetzen.
Grenzüberschreitender Schutz für Gewaltopfer
° Ein Gewaltopfer, das in einem EU-Mitgliedstaat vor dessen Täter geschützt wird, soll nach neuen Regeln, denen das Europäische Parlament am 13. Dezember 2012 zugestimmt hat, die gleichen Schutzmaßnahmen auch bei einem Umzug in ein anderes EU-Land in Anspruch nehmen können. Die Europäische Schutzanordnung zielt darauf ab, Opfer von beispielsweise geschlechterbezogener Gewalt, Belästigung, Entführung, Stalking oder Mordversuchen zu schützen. Zwar gibt es bereits in allen EU-Staaten Opferschutz-Maßnahmen, aber sie verlieren bisher ihre Anwendung, wenn das Gewaltopfer in andere EU-Länder umzieht oder sich dort nur beruflich aufhält. Künftig kann jeder, der durch das EU-Strafrecht geschützt wird, ähnlichen Schutz beantragen, wenn er in ein anderes EU-Land zieht oder dorthin verreist. Auf Initiative des Europäischen Parlaments kann die Schutzordnung auch zum Schutz von Verwandten der betroffenen Person beantragt werden.
Gender Mainstreaming in der Arbeit des Europäischen Parlaments
° Mit der Halbzeit der aktuellen Legislaturperiode hat das Europäische Parlament eine Resolution verabschiedet, die die bisherige Umsetzung von Gender Mainstreaming in der internen Parlamentsarbeit bewertet. Neben dem Einbringen von entsprechenden Änderungsanträgen hat auch das seit 2009 bestehende Gender Mainstreaming-Netz aus Abgeordneten dazu beigetragen, dass der Gleichstellungsaspekt in jedem Ausschuss immer präsent ist. Denn jeder Ausschuss hat ein Mitglied benannt, das für die Umsetzung von Gender Mainstreaming in der Arbeit seines jeweiligen Ausschusses zuständig ist.
Mit der Resolution hat sich das Europäische Parlament ebenso verpflichtet, die geschlechtsspezifischen Auswirkungen vor der Verabschiedung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) zu prüfen, um sicherzustellen, dass der MFR für die Zeit nach 2013 gleichstellungsorientiert ist und dafür zu sorgen, dass alle Finanzierungsprogramme der EU Gleichstellungsziele enthalten.
Das Jahr ist noch jung - so kann ich Euch noch guten Gewissens ein frohes, gesundes und erfolgreiches Jahr wünschen!
Es grüßt Euch herzlich
Jutta Haug
Download
- ASF Rundbrief Oktober 2011
Liebe Genossinnen,
die Eurokrise, Sicherheit bei der Öl- und Gasförderung auf hoher See und faire Energiemärkte waren einige der Themen auf der Tagesordnung der ersten Sitzung des Europäischen Parlaments nach der Sommerpause. Dennoch möchte ich Euch gerne, wie gewohnt, auch in diesem Monat einen kurzen Abriss über die wichtigsten frauenpolitischen Themen geben, die mich und die anderen Mitglieder des Europäischen Parlaments (EP) beschäftigt haben.
Bessere finanzielle und begleitende Unterstützung von Unternehmerinnen
° Bereits am 13. September dieses Jahres wurde eine Resolution vom Europäischen Parlament zur besseren Unterstützung für Unternehmerinnen angenommen. Frauen, die kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) gründen bzw. leiten, brauchen eine bessere finanzielle und begleitende Unterstützung. In Europa leitet derzeit nur eine von 10 Frauen ein Unternehmen, bei den Männern ist dies einer von vieren. Die Kommission, die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Behörden werden vom Parlament aufgefordert, die Fördermöglichkeiten zu verstärken. Unternehmerinnen sollen in Zukunft besser über außerordentliche Zuschüsse, Sozialversicherungsreglungen, Zinsvergütung und Risikokapital informiert werden. Das Europäische Progress Mikrofinanzierungs-instrument bietet beispielsweise Mikro-Darlehen von bis zu 25.000 Euro für Kleinstunternehmen an. Das Mikrofinanzierungsinstrument finanziert Unternehmerinnen nicht selbst, sondern ermöglicht es, ausgewählten Mikrokreditgebern in der EU, mehr Darlehen zu gewähren, indem es Bürgschaften übernimmt. Dadurch wird das Verlustrisiko der Kreditanstalten teilweise gedeckt, es werden Mittel bereitgestellt, um das Mikrokreditvolumen zu erhöhen. Nach der im September angenommenen Entschließung soll die Kommission die berufliche Bildung und den Austausch bewährter Verfahren zur Förderung des Unternehmertums unter Frauen fördern. Das Parlament fordert neben einem konkreten Aktionsplan, der die Zahl der Unternehmerinnen erhöht, die stärkere Förderung des EU-Austauschprogrammes "Erasmus für junge Unternehmerinnen und Unternehmer", welches Jungunternehmerinnen ermöglicht, mit Unternehmerinnen anderer EU-Länder und deren KMUs für bis zu sechs Monaten verstärkt zusammenzuarbeiten.
Frauen über 50 auf dem Arbeitsmarkt und ihre Alterssicherung
° In einer weiteren im September angenommenen Entschließung fordert das EP eine bessere Positionierung bzw. Wiedereingliederung von Frauen über 50 in den aktiven Arbeitsmarkt. Mögliche Maßnahmen hierfür sind Einbeziehen in Prozesse des lebenslangen Lernens und flexible Umschulungsprogramme. Um Frauen des weiteren vor einer möglicherweise drohenden Altersarmut zu schützen – Frauen sind hiervon aufgrund ihrer oftmals langsameren, kürzeren und länger unterbrochenen Karrieren und dadurch bedingte geringe Rentenzahlungen besonders häufig betroffen – wird im Rahmen des europäischen Jahres des aktiven Altern und der Solidarität der Generationen 2012 eine Beseitigung derartiger Diskriminierung gefordert. Hier geht es explizit um die Bekämpfung von Stereotypen, die in direktem Zusammenhang mit Geschlechter- und Altersdiskriminierung stehen.
Ich hoffe, wir haben Euch informativen Einblick in die Beschlüsse des Europäischen Parlaments hinsichtlich der Belange der Frauen geben können und verbleibe mit den besten Wünschen für einen goldenen Oktober!
Es grüßt Euch herzlich
Jutta Haug
Download
- ASF Rundbrief Juli 2011
Liebe Genossinnen,
selbstverständlich ist dem Europäischen Parlament vor der parlamentarischen Sommerpause 2011 die Arbeit nicht ausgegangen. Viele aktuelle Themen sind diskutiert und Beschlüsse wie zur Lebensmittelkennzeichnung und Finanzmarkregulierung gefasst worden.
Aber natürlich werden darüber Themen wie Gleichstellung und Chancengleichheit nicht aus den Augen verloren.
° Bereits im April dieses Jahres wurde ein Bericht vom Europäischen Parlament zur Rolle der Frauen in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum mit großer Mehrheit angenommen. Es ist bekannt, dass aufgrund des demographischen Wandels und der allgemeinen Abnahme des Bevölkerungsanteils von Frauen in vielen ländlichen Gebieten die Nahversorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs mit der bestehenden Infrastruktur im ländlichen Raum in Zukunft nicht mehr hinreichend gewährleistet werden kann bzw. die entsprechenden Einrichtungen aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen werden müssen. Deshalb fordert das Parlament, dass die Rahmenbedingungen im ländlichen Raum so zu gestalten sind, dass Frauen aller Generationen in ihrem unmittelbaren Umfeld verbleiben und zu dessen Revitalisierung und Entwicklung beitragen können. Dazu gehört unter anderem auch, die Verwendung von Formen elektronischer Unternehmensführung wie E-Business durch Frauen im ländlichen Raum zu fördern und zu unterstützen, damit auch in stadtfernen Regionen eine Wirtschaftstätigkeit ausgeübt werden kann. Ferner sollen auch den Lebens- und Arbeitsbedingungen von Migrantinnen, die als Saisonarbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben tätig sind, Rechnung getragen werden.
° Ebenso wurde im April ein Bericht zu den Prioritäten und Grundzügen einer neuen EU-Politik zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen durch das Europäische Parlament angenommen. Das Parlament fordert darin, dass Vergewaltigung und andere Formen von sexueller Gewalt gegen Frauen in allen EU-Mitgliedstaaten als Verbrechen anerkannt und strafrechtlich verfolgt werden sollen. Denn in einigen EU-Ländern ist Vergewaltigung derzeit keine Straftat, die eine Strafverfolgung von Amts wegen nach sich zieht. Etwa 20% - 25% aller Frauen in Europa waren mindestens einmal in ihrem Erwachsenenleben Opfer körperlicher Gewalttaten und mehr als ein Zehntel Opfer sexueller Gewalt unter Anwendung von Zwang. Weil Frauen in der Europäischen Union nicht in gleichem Maße gegen männliche Gewalt geschützt sind, sich politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten unterscheiden wird ferner eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen gefordert. Es muss künftig sichergestellt sein, dass solche Straftaten eine automatische Strafverfolgung nach sich ziehen. Eine Berufung auf kulturelle, traditionelle oder religiöse Praktiken oder Gepflogenheiten als mildernde Umstände, einschließlich sogenannter Ehrenverbrechen und der Genitalverstümmelung bei Frauen, soll in keinem Fall zulässig sein.
° In der Juli-Plenarsitzungswoche in Straßburg hat das Europäische Parlament sich deutlich für die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote ausgesprochen. In einer Entschließung zu Frauen in wirtschaftlichen Führungspositionen kritisiert das Parlament, dass die Zahl der Frauen in Führungsgremien derzeit nur um einen halben Prozentpunkt pro Jahr wächst. In diesem langsamen Tempo würde es weitere fünfzig Jahre dauern, bis der Frauenanteil in Führungsgremien mindestens 40% betrüge. Derzeit sind 10% der Direktoren und nur 3% der Vorstandsvorsitzenden in den größten börsennotierten EU-Unternehmen Frauen. Das Parlament fordert die Kommission auf, "bis 2012 legislative Maßnahmen einschließlich Quoten zur Steigerung der Vertretung von Frauen in den Führungsgremien von Unternehmen auf 30 % bis 2015 und auf 40 % bis 2020 vorzuschlagen", sollten freiwillige Maßnahmen nicht ausreichen, um diese Ziele zu erreichen. EU-Mitgliedstaaten, die bereits eine gesetzliche Frauenquote eingeführt haben, bestätigen den Sinn, den Zweck und die Notwendigkeit.
° Ferner hat das Europäische Parlament in Straßburg im Juli beschlossen, 2012 als Europäisches Jahr des Aktiven Alterns auszurufen. Hintergrund dieser Initiative ist, dass sich die europäische Politik mit einer stetigen demografischen Alterung und deren Auswirkungen auf die öffentlichen Dienstleistungen und Finanzen auseinanderzusetzen hat. Diese Initiative soll zur Schaffung besserer Beschäftigungsmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen für die zunehmende Zahl älterer Menschen in Europa beitragen, ihnen helfen, eine aktive Rolle in der Gesellschaft zu übernehmen und ein gesundes Altern fördern. Desweiteren muss vor allem gegen die Armut im Alter vorgegangen werden. Aktives Altern bedeutet, dass man älteren Menschen mehr Möglichkeiten bietet, weiterzuarbeiten, länger gesund zu bleiben und auf andere Weise weiterhin einen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten.
Mit diesen Themen und Entscheidungen im Gepäck verabschiedet sich das Europäische Parlament in die Sommerpause.
Ich wünsche Euch allen einen schönen, erholsamen Sommer.
Es grüßt Euch herzlich
Jutta Haug
Download
- ASF Rundbrief März 2011
Liebe Genossinnen,
ich möchte die Zeit zwischen dem internationalen Frauentag und dem Equal Pay Day nutzen, um Euch über die neusten Entscheidungen im Europäischen Parlament bezüglich der Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen zu berichten.
Das Europäische Parlament hat anlässlich des 100. Jahrestages des Weltfrauentags am 8.März 2011 nicht nur eine feierliche Sitzung abgehalten, bei der der Präsident des Europäischen Parlaments mitsamt allen Vizepräsidentinnen präsidiert hat, die für Gleichstellung zuständige Kommissarin, die Vorsitzende des EP-Frauenausschusses, die Staatssekretärin für Europäische Angelegenheiten und je eine Fraktionsfrau Reden gehalten haben, sondern auch drei wichtige Entschließungen des Frauenausschusses debattiert und über sie abgestimmt.
° Es besteht immer noch eine große Ungleichheit der Löhne zwischen Frauen und Männern. Ebenso sind in Politik und Wirtschaft Frauen nach wie vor unterpräsentiert. Die Notwendigkeit, geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern, mehr Frauen in Entscheidungspositionen zu bringen und die Beschäftigungsquote der Frauen anzuheben sind nur einige wenige Punkte der vorgelegten Entschließung über den Jahresbericht 2010 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union. Zudem wird die Notwendigkeit besserer Kinderbetreuungsmöglichkeiten und eines verbesserten Elternurlaubs in der Entschließung hervorgehoben. Es heißt in der Resolution, dass sich das BIP um 30 Prozent steigern ließe, wenn die Beschäftigungs- und Teilzeitbeschäftigungsquote, sowie die Produktivität der Frauen auf dem gleichen Niveau lägen wie die der Männer. Es müssen in allen Mitgliedsstaaten für alle Familien genügend Betreuungsmöglichkeiten geschaffen werden, damit die Frauen beruhigt arbeiten gehen können.
Nur 3 Prozent der großen Unternehmen haben eine Frau an der Spitze ihrer höchsten Entscheidungsgremien. Daher fordert das Europäische Parlament, dass alle 27 Mitglieder der Europäischen Union wirksame Maßnahmen ergreifen, die eine bessere Vertretung der Frauen in den großen Unternehmen und in den Verwaltungsräten der Unternehmen gewährleisten. Hierbei verweise ich als positives Beispiel auf Norwegen, dem Spanien und Frankreich bereits gefolgt sind.
Das Parlament fordert die ausgewogene Geschlechterverteilung nicht nur in der privaten Wirtschaft, sondern auch auf politischer Ebene. Die Umsetzung erfordert Maßnahmen auf allen Ebenen, auch regional und lokal.
Das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen liegt im EU-weiten Durchschnitt immer noch bei ca. 18 Prozent und überschreitet in einem Mitgliedstaat sogar 30 Prozent. Wir, als Europaparlament, fordern daher alle EU-Mitgliedstaaten auf, die Gesetzgebung über gleiches Entgelt für gleiche Arbeit ordnungsgemäß umzusetzen. Durch die Entschließung des Parlaments wird die Kommission aufgefordert, Sanktionen gegen Mitgliedstaaten zu verhängen, die ihren Pflichten nicht nachkommen. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - das ist zwar eine europäische Verpflichtung, aber leider noch lange keine europäische Wirklichkeit wie uns die Zahlen zeigen. Aber wir sind auf einem guten Weg dorthin.
° Ein weiteres großes Thema, welches das Parlament beschäftigt, ist die Frauenarmut in der Europäischen Union. Obwohl Frauenarmut seit langem eine Realität ist, wurde erst vor relativ kurzer Zeit damit begonnen, das Problem systematisch anzugehen. Deshalb widmet sich eine der abgestimmten Entschließungen genau diesem Thema. Die derzeitige Wirtschafts-, Finanz-, und Sozialkrise, die die Europäische Union wie auch den Rest der Welt betrifft, erzeugt eine Reihe von spezifischen negativen Effekten, die unmittelbaren Einfluss auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen und ihren Platz in der Gesellschaft haben. Fast 17 Prozent der europäischen Frauen werden als arm eingestuft. Die Sozial- und Arbeitspolitik sollte in der Europäischen Union überprüft werden, um wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit für Frauen sicherzustellen. Desweiteren müssen Strategien ausgearbeitet werden, durch die unter anderem auch ein Mindesteinkommen garantiert wird - so fordert es die Entschließung über Frauenarmut.
° Ferner hat das Europäische Parlament am 8.März eine Entschließung angenommen, die den allgemeinen Zugang zu den Gesundheitssystemen und zu einer erschwinglichen Gesundheitsversorgung aufrecht hält und verbessert. Gesundheitliche Ungleichheiten müssen unbedingt abgebaut werden. In der Entschließung über den Abbau von gesundheitlicher Ungleichheit, werden auch Verbesserungen bei der Überwachung und der Vorbeugung von Krankheiten gefordert. Ein besonderes Augenmerk sollte den schutzbedürftigen Gruppen wie Frauen, ältere Patienten, benachteiligte Gruppen von Einwanderern, Menschen, die ethnischen Minderheiten angehören, sowie Migranten ohne Ausweispapiere gelten.
Ihr seht also, die Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebens- und Gesellschaftsbereichen ist keine Frage nur feierlicher Sitzungen, sondern auch Anlass für Arbeit und Arbeitsaufträge.
Es grüßt Euch herzlich
Jutta Haug
Download
- ASF Rundbrief Oktober 2010
Liebe Genossinnen,
selbstverständlich hat das Europäische Parlament sich auch nach der parlamentarischen Sommerpause 2010 nicht nur mit Wirtschafts- und Finanzaufsichtsfragen beschäftigt, sondern auch Themen wie Gleichstellung und Chancengleichheit behandelt und richtungweisende Entscheidungen für die Rechte und den Schutz von Frauen, Kindern und Minderheiten getroffen.
° Am 9. September 2010 hat das Europäische Parlament in einer Erklärung die Europäische Kommission aufgefordert, innerhalb der nächsten fünf Jahre ein Europäisches Jahr zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen vorzuschlagen. Mit dieser Forderung wollen die Abgeordneten betonen, dass Gewalt gegen Frauen ein Hindernis für die Gleichstellung von Frauen und Männern und eine der gängigsten Menschenrechtsverletzungen ist, die keine geografische, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Grenze kennt. Annähernd 20 %- 25 % der Frauen im Erwachsenenalter sind in der Europäischen Union physischer Gewalt ausgesetzt und mehr als 10 % aller Frauen erleiden sexuelle Gewalt.
° Am 19. September 2010 hat das Europäische Parlament einem Initiativbericht mit großer Mehrheit zugestimmt, der sich im Rahmen der Individualisierung und der zunehmenden Flexibilisierung des Arbeitsmarktes mit der Erwerbstätigkeit von Frauen beschäftigt, die häufig Berufsleben und familiären Verpflichtungen vereinbaren müssen und damit in eine schwächere Position versetzt werden, was zu prekären Arbeitsverhältnissen führen kann. Obwohl hauptsächlich Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, gibt es dazu kaum verlässliche Daten. Die Kommission wird in dem Bericht aufgefordert, mit entsprechenden europäischen Einrichtungen gezielte Untersuchungen zu initiieren, um u.a. die Kosten der Dequalifizierung und den Wohlfahrtsverlust infolge prekärer Beschäftigung unter geschlechterspezifischen Aspekten zu ermitteln. Ebenso wird betont, dass bei künftigen europäischen Forschungsprogrammen der Schwerpunkt stärker auf soziale Fragen wie die der prekären Beschäftigung gelegt werden sollte.
° Um Armut besser zu bekämpfen, hat das Europäische Parlament am 20. Oktober einem Bericht zugestimmt, der die Einführung von Mindesteinkommenssystemen in allen EU-Mitgliedstaaten fordert. Armut betrifft rund 85 Millionen Menschen bzw. 17 % der Bevölkerung der EU. Am 17. Oktober wurde weltweit der Internationale Tag zur Bekämpfung der Armut begangen, zudem ist 2010 das Europäische Jahr gegen Armut. Das Armutsrisiko ist für Kinder und Jugendliche bis zum 17. Lebensjahr höher als für die Gesamtbevölkerung. Auch ältere Menschen (19 %) sind einem höheren Risiko von Armut ausgesetzt. Das EP ist der Ansicht, dass "die Einführung von Mindesteinkommenssystemen in allen Mitgliedstaaten, bestehend aus spezifischen Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit unzureichenden Einkommen durch wirtschaftliche Zuwendungen und einen erleichterten Zugang zu Diensten", eine der effizientesten Maßnahmen zur Armutsbekämpfung, zur Gewährleistung eines angemessenen Lebensstandards und zur Förderung der sozialen Integration sei. Das Parlament weist außerdem auf die zunehmende Zahl der erwerbstätigen Armen hin. Ein Existenz sichernder Lohn müsse stets über der Armutsgrenze liegen, so die Abgeordneten. Ferner sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter der Armutsgrenze bleiben, Aufstockungen erhalten, die nicht an Bedingungen geknüpft sind.
° Ebenso hat am 20. Oktober 2010 eine Mehrheit im Europäischen Parlament für eine Verlängerung des EU-weit geltenden Mutterschutzes von derzeit mindestens 14 auf 20 Wochen bei vollem Lohnausgleich gestimmt. Gleichzeitig werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Möglichkeit eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubes anzubieten, der den Regelungen zum Mutterschutz gleichwertig ist. Für Deutschland würde eine Umsetzung dieser Forderung bedeuten, dass Väter Anspruch auf die beiden Wochen bei vollem Lohnausgleich hätten. Bevor die Regelungen in Kraft treten können, müssen sich zunächst die Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Position verständigen und einen Kompromiss mit dem Parlament erzielen.
Es grüßt Euch herzlich
Jutta Haug
Download
- ASF Rundbrief Juni 2010
Liebe Genossinnen,trotz der aktuellen Debatten und Entscheidungen zum EURO-Stabilitätspakt und der Gesetzgebung zur Finanzmarktregulierung verliert das das Europäische Parlament Themen wie Gleichstellung und Chancengleichheit nicht aus den Augen.
So verabschiedete das Europäische Parlament mit großer Mehrheit am 16. Juni 2010 eine Entschließung zur EU-Strategie 2020. Darin werden die Staats- und Regierungschefs aufgefordert, ein breites politisches Konzept für die Zukunft der EU als wettbewerbsfähige, soziale und nachhaltige Union im Rahmen der Strategie EU 2020 zu entwickeln, das die Menschen und den Umweltschutz in das Zentrum der Politik stellt. Kritisiert wird besonders, dass die Staats- und Regierungschefs in den von ihnen festgelegten Leitzielvorgaben die Gleichstellung von Frauen und Männern nicht berücksichtigt haben. Das Plenum fordert ein Programm für die Gleichstellung von Mann und Frau, um das bestehende Lohngefälle zwischen Männern und Frauen zu beseitigen und die vollständige Integrierung der Frauen in den Arbeitsmarkt und in die Politik zu gewährleisten und dabei die Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen zu fördern.
Am 16. Juni 2010 hat das Europäische Parlament eine Tür aufgestoßen, um die Scheidung von Paaren aus verschiedenen Mitgliedstaaten der EU oder aus unterschiedlichen Rechtsordnungen zu erleichtern. 14 Mitgliedstaaten (darunter Deutschland und Österreich) haben den Antrag auf eine künftig engere Zusammenarbeit im Scheidungsrecht gestellt, dem das Plenum grünes Licht erteilt hat. So kann man zum Beispiel in Schweden den Bund fürs Leben auf dem Postweg auflösen, während man in Malta zwar eine rechtliche Trennung aber keine Auflösung der Ehe kennt. Mit dem Verfahren der Verstärkten Zusammenarbeit soll es nun internationalen Ehepaaren ermöglicht werden, sich entweder in ihren Heimatländern oder in dem Land, in dem sie leben, scheiden zu lassen. Bislang mussten sich Scheidungsrichter mit der Gesetzgebung in allen betroffenen Ländern auseinandersetzen, was zu Problemen führte, welches Recht denn nun anwendbar sei.
Ferner verabschiedete das Europäische Parlament am 17. Juni 2010 einen Initiativbericht zu den Geschlechterspezifischen Aspekten des Konjunkturabschwungs und der Finanzkrise. Darin wird festgestellt, dass die erste Welle der Krise den Finanzsektor sowie die Bau- und Automobilindustrie am stärksten getroffen hat. Nun jedoch die zweite Welle der Krise das überwiegend von Frauen dominierte Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Tourismusgewerbe negativ beeinflusst. Deshalb sollten nationalen und europäischen Konjunkturprogrammen die Geschlechterdimension bei den Auswirkungen und der Überwindung der Wirtschafts- und sozialen Krise berücksichtigt werden. So fordert das Europäische Parlament, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise und die künftige Wirtschaftspolitik nicht zu einer Gefährdung der auf dem Gebiet der Gleichstellung erreichten Ziele führen darf, und die Rezession, wie es bereits in einigen Mitgliedstaaten geschieht, als Argument benutzt wird, um die Gleichstellungsmaßnahmen abzubauen.
Es grüßt Euch herzlich
Jutta Haug
Download
- ASF Rundbrief März 2010
Liebe Genossinnen,
mit der Bestätigung der Mitglieder der neuen Kommission am 9. Februar 2010 in Straßburg hat die Arbeit des Europäischen Parlaments an Fahrt gewonnen. So sind bereits Entscheidungen in den Bereichen Gleichstellung, Chancengleichheit und Kultur getroffen worden.
Das Europäische Parlament verabschiedete im Februar 2010 erneut mit großer Mehrheit einen Initiativbericht zur Gleichstellung von Frau und Mann. Darin wird bestätigt, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise zweifellos Auswirkungen hat auf die Frauen, ihre Arbeitsbedingungen und ihren Platz in der Gesellschaft. Betont wird auch, dass die Krise generell die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union beeinflusst. Das Plenum fordert mit diesem Bericht die Mitgliedstaaten auf, keinesfalls Gleichstellungsmaßnahmen aufs Spiel zu setzen und die möglichen Auswirkungen ihrer Sparpolitik auf Frauen zu prüfen. Auf keinen Fall dürfen die Frauen hier „geopfert“ werden, so der Appell. Gleichzeitig wird betont, welche finanzielle Unabhängigkeit, welchen sozialen Status und welche Teilhabe an der Gesellschaft die Erwerbstätigkeit von Frauen bietet. Allerdings geht die Zunahme der Erwerbstätigkeit von Frauen in der EU leider nicht mit einer Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen von Frauen einher. Frauen haben in der Tat viel häufiger eine Teilzeitbeschäftigung und/oder befristete Arbeitsverträge und verbleiben zumeist in weniger gut entlohnten Beschäftigungsbereichen. Das Plenum betont in diesem Zusammenhang erneut den Grundsatz „gleiches Arbeitsentgelt bei gleicher Arbeit“, der seit 1957 in den Gemeinschaftsverträgen verankert ist.
Ebenso im Februar 2010 stimmte das Europäische Parlament dem Abschluss eines Übereinkommens über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen durch die Europäische Gemeinschaft zu. Dadurch soll es künftig leichter möglich sein, Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen international durchzusetzen. Da die überwiegende Mehrheit solcher Forderungen Kinder und Unterhaltsansprüche von Kindern betrifft, ist das Übereinkommen zuallererst eine Maßnahme zum Schutz der Kinder. In dem Übereinkommen geht es um viele praktische Fragen im Hinblick auf die Art und Weise, wie internationale Forderungen geltend gemacht werden, beispielsweise um sprachliche Erfordernisse, Musterformulare und die Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene.
Mit dem Internationalen Frauentag am 8. März erinnern wir uns an die bis heute erreichten Errungenschaften wie das Frauenwahlrecht und gesellschaftliche Partizipation von Frauen. Allerdings ist der 8. März auch ein Datum, um auf die noch existierenden sozialen Ungleichheiten, die Diskriminierung von Frauen hinzuweisen und auf die Rechte der Frauen aufmerksam zu machen. Die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament nimmt den 8. März 2010 zum Anlass, eine Kampagne für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu starten. Hintergrund ist, dass jede fünfte Frau jeden Tag Opfer von Gewalt ist. Dabei macht Gewalttätigkeit keinen Halt vor nationalen Grenzen, Herkunft, kulturellen und sozialen Hintergründen. Die Kampagne stützt sich auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Die Charta bestätigt die Unantastbarkeit der Würde jedes Menschen, das Recht auf Leben und Unversehrtheit und die Gleichheit von Frauen und Männern. Ziel dieser Kampagne ist eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.
Es grüßt Euch herzlich
Jutta Haug
Download
- ASF Rundbrief Januar 2010
Liebe Genossinnen,
auch in der 7. Legislaturperiode des Europäischen Parlaments möchte ich fortsetzen, Euch auf diesem Weg über in Straßburg oder Brüssel getroffenen Entscheidungen in den Bereichen Gleichstellung, Chancengleichheit und Kultur zu informieren. Dass die Arbeit des Europäischen Parlaments erst in 2010 richtig an Fahrt gewinnt, liegt einerseits an dem langem Hin und Her der Mitgliedstaaten zum Lissabon-Vertrag, der nun seit 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist. Andererseits hat dieses Hin und Her die Arbeit der Europäischen Kommission beeinflusst, auf deren Initiative das Europäische Parlament gesetzgeberisch tätig wird. Denn erst jetzt haben die Anhörungen der Kommissarsanwärter im Europäischen Parlament begonnen. Und die Entscheidung über das Kollegium der EU-Kommission ist entscheidend für die künftige europäische Politik.
Aber ganz untätig war das Europäische Parlament in den letzten Monaten natürlich nicht.
° So verabschiedeten wir mit großer Mehrheit am 15. Dezember 2009 in 1. Lesung die Einrichtung eines neuen Mikrofinanzierungsinstruments. Es soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die ihren Arbeitsplatz verloren haben oder zu verlieren drohen, helfen, Kredite für Unternehmensgründungen zu bekommen. Solche Kleinstunternehmen sind dann Firmen mit bis zu zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz pro Jahr. Das Mikrofinanzierungsinstrument soll ihnen helfen, Darlehen von bis zu 25 000 Euro zu erhalten. Das Parlament unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission, eine Summe von insgesamt 100 Mio. Euro für einen Zeitraum von vier Jahren bereitzustellen. Damit das Mikrofinanzierungsinstrument ab Januar 2010 angeboten werden kann, hat das Parlament mit der Verabschiedung des EU-Haushalts 2010, 25 Mio. Euro für die Finanzierung bereitgestellt. Eine Einigung über die Finanzierung für die Folgejahre steht mit dem zweiten Arm der Haushaltsbehörde - dem Rat - noch aus. Das Instrument steht sowohl öffentlichen als auch privaten Einrichtungen in den Mitgliedstaaten zur Verfügung, die Mikrokredite für Personen und Kleinstunternehmen anbieten. Die Mittel werden über die Europäische Investitionsbank und den Europäischen Investitionsfonds bereitgestellt.
° Die Hauptidee eines jeden "Europäischen Jahres" besteht darin, die Öffentlichkeit für ein bestimmtes Thema oder Ziel stärker zu sensibilisieren und die beteiligten Akteurinnen und Akteure an einer Vielzahl von Veranstaltungen auf europäischer Ebene und in den Mitgliedstaaten zu beteiligen. 2011 ist das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit und damit eine gute Gelegenheit für die EU und die Mitgliedstaaten, die Freiwilligentätigkeit anzuerkennen, zu erleichtern, zu fördern und zu würdigen. Bereits im November 2009 betonte das Europäische Parlament in seinem Bericht zum Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit, dass diese aktive Bürgerschaft schließlich europäische Werte wie Solidarität und Nichtdiskriminierung in die Tat umsetzt und dabei einen Beitrag zur harmonischen Entwicklung unserer europäischen Gesellschaft leistet. Eine entsprechende Annerkennung sowohl auf europäischer Ebene als auch in den Mitgliedstaaten sei deshalb selbstverständlich. Außerdem haben wir mit Blick auf die Förderung der persönlichen Entwicklung und der aktiven Teilhabe gefordert, dass auch Asylsuchende, Flüchtlinge und Zuwanderer mit rechtmäßigem Wohnsitz vermehrt die Möglichkeit erhalten sollten, eine Aufgabe in der Freiwilligentätigkeit zu übernehmen.
Euch allen wünsche ich ein frohes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2010!
Download
- ASF Rundbrief März 2009
Liebe Genossinnen,
obwohl der Termin für die Europawahl immer näher rückt, wird das Europäische Parlament nicht müde, richtungweisende Entscheidungen in den Bereichen Gleichstellung, Chancengleichheit und Kultur zu treffen.
° So verabschiedete das Europäische Parlament am 3. Februar 2009 einen Initiativbericht zur Beseitigung der geschlechtsbedingten Diskriminierung und zur Solidarität zwischen den Generationen. Der Bericht weist darauf hin, dass die Präsenz von Frauen auf dem Arbeitsmarkt mit kulturellen Veränderungen und Reformen verbunden ist. Eine Politik der Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben solle verwirklicht werden. Auch solle, wer seine Zeit und seine Fähigkeiten der Erziehung von Kindern oder Betreuung eines alten Menschen widmet von der Gesellschaft anerkannt werden. Dieses Ziel könne erreicht werden, wenn jenen mehr Rechte insbesondere im Bereich der Sozial- und Rentenversicherung eingeräumt würden. Das Plenum fordert die Mitgliedstaaten auf, über flexiblere Arbeitszeiten für Eltern sowie über flexiblere Öffnungszeiten für Kinderbetreuungseinrichtungen nachzudenken, um sowohl Frauen als auch Männern zu helfen, Berufs- und Familienleben "besser unter einen Hut zu bringen".
° Am 10. März 2009 sprach sich das Europäische Parlament mit großer Mehrheit für die Gleichbehandlung und den gleichen Zugang von Männern und Frauen zu den darstellenden Künsten aus. Im Bericht wird erneut auf den Fortbestand der Ungleichbehandlung von Frauen und Männern hingewiesen, der sich auch in künstlerischen Berufen und allgemein im Kulturbetrieb manifestiert. Die Vereinbarkeit von beruflichem Engagement und Familie ist für Frauen gerade im Kunstsektor noch schwieriger, da atypische Arbeitszeiten, eine hohe Mobilität und eine überdurchschnittliche Ausdauer an der Tagesordnung sind. Angesichts der jüngsten Zahlen über die Lohnschere zwischen Frauen und Männern in der EU ist es wichtig, die spezifischen Problemlagen unterschiedlicher Branchen genauer anzuschauen und gute Lösungen zu finden. Frauen in Deutschland müssen 79 Tage über das Jahresende hinaus arbeiten, um am 20. März 2009 auf das Gehalt ihrer männlichen Kollegen zu kommen.
° Ein schärferes Vorgehen gegen Genitalverstümmelung in Europa forderte das Plenum am 24. März 2009. Der Bericht appelliert an die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten, die Genitalbeschneidung bei Frauen offiziell zu verbieten und strafrechtlich zu verfolgen. Weltweit gibt es laut WHO ca. 140 Millionen genitalverstümmelte Mädchen und Frauen. Allein in Europa sind jährlich etwa 180.000 Migrantinnen von dieser Menschenrechtsverletzung betroffen oder diesem Risiko ausgesetzt. Das Europäische Parlament fordert, dass die genitale Beschneidung von Frauen in allen Mitgliedsstaaten entschiedener strafrechtlich verfolgt werden muss, auch dann, wenn die Straftat außerhalb der Europäischen Union begangen wurde. So darf der Ferienaufenthalt eines Mädchens im Heimatland unter keinen Umständen zur Genitalverstümmelung genutzt werden. Die Verstümmelung von Frauen ist ein schwerer Verstoß gegen das Menschenrecht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Die einheitliche Forderung kann mit Null Toleranz gegenüber Genitalverstümmelung zusammengefasst werden.
° Am 7. Juni 2009 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Wenn Eure Ortsvereine Info-Stände zur Europawahl haben, wäre es doch hilfreich, wenn ich das wüsste und den einen oder anderen - so es denn möglich ist - besuchen könnte.
Download
Links:
Ungleiche Bezahlung - ungleiche Renten: Gleichberechtigung auch im Alter schaffen
Zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokratischen Partei Europas setze ich mich dafür ein, dass die "gender"-Dimension im Rahmen unserer Rentensysteme berücksichtigt wird. Die bestehende Kluft zwischen Einkommen muss nicht nur abgeschafft werden, sondern darf sich auch im Alter nicht fortsetzen und zur erhöhten Armut von Frauen führen! Der gesellschaftliche Beitrag von Frauen muss auch im Rentenalter angemessen berücksichtigt werden!






